Aktionsrichtlinie „Investitionsbeihilfen – Gewerbe/Industrie“
- Terminas
- 2027-12-31
- Atidaryta
- 2021-01-01
- Biudžetas
- 9 587 318 €
- Tipas
- grant
Aprašymas
Ziel der Aktionsrichtlinie ist, die Wettbewerbsfähigkeit der burgenländischen Wirtschaft zu stärken u. die Erreichung eines optimalen regionalen Wirtschaftswachstums zu fördern. Gegenstand der Förderung ist die Durchführung von materiellen u. immateriellen Investitionen im Rahmen der Errichtung, Erweiterung, Rationalisierung Modernisierung u. Diversifizierung der Wirtschaftstätigkeit eines Unternehmens, welche eine wesentliche Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit bestehender oder neuzugründender Unternehmen zum Ziel haben. Förderbare Kosten sind: - Anschaffung von Maschinen, technischen Anlagen u. Geräten, BGA, sowie sonstige Kosten d. Anlagevermögens- Baukosten- Immaterielle Kosten für d. Erwerb v. Patenten, Lizenzen oder sonstiges Know-how Grundsätzlich sind die geförderten Investitionsgüter zu aktivieren. In abweichenden Fällen sind nur solche Vermögensgegenstände förderbar, die zum Aufbau u. zur Ausstattung d. Betriebes nötig sind u. die dazu bestimmt sind, dauerhaft dem Geschäftsbetrieb zu dienen bzw. langfristig im Unternehmen gebunden sind.
Tinkamumas (iš šaltinio)
Physische oder juristische Personen, sowie eingetragene Personengesellschaften (offene Gesellschaften und Kommanditgesellschaften) im Bereich der Wirtschaft, deren Betriebsstätte, für die eine Förderung beantragt wird oder der die Förderung zugutekommen soll, sich im Burgenland befindet. Als Förderungswerber kommen kleine, kleinste und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß Anhang I „KMU-Definition der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 in Frage.
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