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108 atvirų kvietimų · Austrija
Strategie- und Konzepterstellung zur nachhaltigen städtischen Entwicklung & Stadtregionen
In Oberösterreich haben sich in der Periode 2014-2020 bereits 16 Stadtregionen (Stadtregionale Foren) gegründet und über Stadtregionale Foren ihre Stadtregionalen Strategien mit Beschluss des jeweiligen Stadtregionalen Forum verabschiedet. Die Arbeiten aus der Förderperiode 2014-2020 sollen nun weitergeführt werden – ein inhaltlicher Schwerpunkt liegt hierbei auf den Themen Leerstands- und Brachflächenrevitalisierung, Orts- und Stadtkernentwicklung. Was wird gefördert: - Basismodul zur Ausarbeitung einer Stadtregionalen Strategie - Themenbezogene und/oder räumliche Erweiterung von Stadtregionen - Zusatzmodul zur stadtregionalen Strategie: Konzept zur Aktivierung von Leerstand, Nachnutzung von Gebäudebrachen und der Entwicklung von Orts- und Stadtkernen
Städtische Entwicklung - Wirtschafts und Standortentwicklung
Maßnahmen für eine koordinierte und innovationsorientierte Wirtschaftsentwicklung der Wiener Stadtregion. Bsp.: Innovationsdienstleistungen, Vernetzungsaktivitäten, Gründungsunterstützung Zielsetzungen: - Herausbildung innovativer regionaler Milieus im wirtschafts- und standortorientierten Kontext - Einbindung regionaler Bildungs- bzw. Technologie-/Innovationseinrichtungen und Schaffung eines attraktiven Umfelds für - eine zukunftsorientierte und tragfähige Wirtschaftsentwicklung - Verbreitung und Intensivierung der Innovationsaktivitäten von Unternehmen Geförderte Projektebereiche: - Interkommunale und/oder flächen- und ressourcenschonende Entwicklung - Revitalisierung von neuen oder zur Weiterentwicklung von bestehenden Wirtschaftsstandorten - Leerstandsmanagement und Leerstandsrevitalisierung (v.a. innerstädtisch) - Brachflächenrevitalisierung - Integrierte Entwicklungsprojekte zur nachhaltigen Unterstützung des Wirtschaftsstandortes - Analysen/Konzeptentwicklung, personelle Ressourcen und Investitionen in Revitalisierung/Standortentwicklung Es werden vorwiegend nicht beihilfenrelevante Vorhaben gefördert.
Städtische Entwicklung - Ressourcenschonung
Gefördert werden Projekte die einen effizienten Beitrag zur Luft- und Umweltqualität von Stadtregionen (z.B. Mobilitätslösungen) beitragen. Kriterien sind die Verringerung von CO2 Emissionen sowie die Verbesserung der Luftqualität (Feinstaub, Stickoxide). - Umsetzung innovativer Mobilitätslösungen (Nutzung der Möglichkeiten der Digitalisierung, Einführung alternativer Antriebssysteme im städtischen ÖV, etc.) - Unterstützung von stadtregional koordiniertem öffentlichen Verkehr und Mobilität im Umweltverbund (nachhaltige Formen der Mobilität). - Demo- und Pilotprojekte zu forcierter Nutzung erneuerbarer Energie, kaskadischer Energie- und Ressourcennutzung. Angestrebt wird dabei insbesondere auch die Umsetzung thematisch integrierter Projekte im Sinne von Smart City oder Circular City Ansätzen. Die Projekte (sofern beihilfenrelevant) werden ausschließlich nach Maßgabe der AGVO unterstützt.
Städtische Entwicklung - Anpassung an den Klimawandel
"Förderung von Projekten im Wiener Stadtgebiet, die im Hinblick auf den Klimawandel zu einer verbesserten Resilienz beitragen. Dazu zählen im insbesondere Maßnahmen zur Vermeidung von städtischen Hitzeinseln und Vorsorgemaßnahmen zum Umgang mit Starkregen und Hochwasserereignissen. Durch Pilotprojekte sollen auch neue, integrative Konzepte als Instrument der Planung kleinräumiger Strukturen und der Umgestaltung von öffentlichen Räumen erprobt und zur Umsetzung gebracht werden (z.B. ""Supergrätzel""). Zielsetzungen: - Senkung der Immissionsbelastungen - Reduktion der Feinstaubbelastungen durch Begrünung und Durchlüftung betroffener Gebiete - Reduktion urbaner Hitzeinseln - verbesserte Mobilitätsbedingungen - Schaffung erhöhter Aufenthaltsqualität Es werden ausschließlich nicht beihilfenrelevante Vorhaben gefördert."
Aktionsrichtlinie „Schwerpunktförderung der Tourismus- und Freizeitwirtschaft“
Förderungsziel ist die nachhaltige Stärkung der bgld. Tourismuswirtschaft durch Forcierung der Innovationsfähigkeit, Verbesserung des touristischen Angebotes, Schaffung neuer touristischer Strukturen, Betriebsgrößenoptimierungen sowie Maßnahmen zur Saisonverlängerung. Weiters wird die Erhaltung bzw. Schaffung von Arbeitsplätzen in den Tourismusbetrieben verfolgt. Gegenstand der Förderung ist die Durchführung von materiellen u. immateriellen Investitionen, die eine nachhaltige, wesentliche Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit bestehender oder neuzugründender Unternehmen zum Ziel haben. Weiters muss insbesondere einer der nachstehenden Förderschwerpunkte erfüllt sein: - Beherbergung: Neu-, Aus- oder Umbauten, Betriebsgrößenoptimierung sowie Innovation in Hotel- und Beherbergungsbetrieben, wenn zumindest die 3*-Kategorie erreicht wird- Gastronomie: Qualitäsverbesserung, Angebotsverbesserung oder Innovation in Gastronomie- und Verpflegungsbetrieben touristischer Art Als förderbare Kosten gelten investive Maßnahmen für Baukosten, Anschaffung v. Einrichtung, Betriebs- u. Geschäftsausstattung des Anlagevermögens sowie Architekten- und Ingenieurhonorare. Grundsätzlich sind die geförderten Investitionsgüter zu aktivieren. In abweichenden Fällen sind nur solche Vermögensgegenstände förderbar, die zum Aufbau u. zur Ausstattung d. Betriebes nötig sind u. die dazu bestimmt sind, dauerhaft dem Geschäftsbetrieb zu dienen bzw. langfristig im Unternehmen gebunden sind.
Aktionsrichtlinie „Investitionsbeihilfen – Gewerbe/Industrie“
Ziel der Aktionsrichtlinie ist, die Wettbewerbsfähigkeit der burgenländischen Wirtschaft zu stärken u. die Erreichung eines optimalen regionalen Wirtschaftswachstums zu fördern. Gegenstand der Förderung ist die Durchführung von materiellen u. immateriellen Investitionen im Rahmen der Errichtung, Erweiterung, Rationalisierung Modernisierung u. Diversifizierung der Wirtschaftstätigkeit eines Unternehmens, welche eine wesentliche Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit bestehender oder neuzugründender Unternehmen zum Ziel haben. Förderbare Kosten sind: - Anschaffung von Maschinen, technischen Anlagen u. Geräten, BGA, sowie sonstige Kosten d. Anlagevermögens- Baukosten- Immaterielle Kosten für d. Erwerb v. Patenten, Lizenzen oder sonstiges Know-how Grundsätzlich sind die geförderten Investitionsgüter zu aktivieren. In abweichenden Fällen sind nur solche Vermögensgegenstände förderbar, die zum Aufbau u. zur Ausstattung d. Betriebes nötig sind u. die dazu bestimmt sind, dauerhaft dem Geschäftsbetrieb zu dienen bzw. langfristig im Unternehmen gebunden sind.
Eureka Netzwerkprojekte – laufende Ausschreibung
Im Rahmen des Eureka-Netzwerks können laufend marktnahe Forschungs- und Entwicklungsprojekte von mindestens 2 unabhängigen Unternehmen aus unterschiedlichen Eureka-Mitgliedsländern (oder aus einem assoziierten Partnerland) eingereicht werden. Die Förderung der österreichischen Projektpartner:innen erfolgt vorrangig über das FFG Basisprogramm zu erhöhten Eureka-Konditionen.
KWF-Produkt "Infrastruktur.F&E.JTF"
Mit »Infrastruktur.EFRE|JTF.F&E« unterstützt der KWF Investitionen in Forschungs-, Innovations- und Demoanlagen sowie Ausstattungsinvestitionen (z.B. FabLabs, Labore) in der Just Transition Region Kärntens (Bezirke Wolfsberg, Völkermarkt, St. Veit an der Glan, Feldkirchen, Villach-Land) Folgende Ziele sollen dabei erreicht werden: Investitionen in Forschungs-, Innovations- und Demoanlagen sowie Ausstattungsinvestitionen (z.B. FabLabs, Labore) in der JTF Region Kärnten zur Anwendung von Technologien zum Übergang auf eine klimaneutrale Wirtschaft (Maßnahme 6.2). Themen können umfassen: Emissionsarmen/-freien Technologien und Lösungen vorbereiten, um Stärken in Zukunftsfeldern zu entwickeln, z.B. um Technologien, Produkte und Prozesse zu entwickeln/anzupassen, mit Wirkung auf Transformation, CO2-Einsparung, Verbesserung der Ressourcen- und Materialeffizienz, Substitution von fossilen Rohstoffen und Kreislaufwirtschaft.
KWF-Produkt "Transfer.F&E.EFRE"
Mit »Transfer.EFRE|JTF.F&E« unterstützt der KWF Forschungseinrichtungen sowie Unternehmen aller Größen bei kooperativen Forschungs-, Entwicklungs-, Innovations- und Demovorhaben die einen maßgeblichen Transferaspekt zwischen Wissenschaft und Wirtschaft beinhalten. Ziele: - Entwicklung und Ausbau der Forschungs- und Innovationskapazitäten durch kooperative Projektvorhaben und- Einführung fortschrittlicher Technologien durch die Stärkung der Forschungs- und Transferkompetenzen. Gefördert werden, gemäß den im Produkt formulierten Zielen, kooperative Forschungs-, Entwicklungs-, Innovations- und Demovorhaben, die einen maßgeblichen Transferaspekt zwischen Wissenschaft und Wirtschaft beinhalten. Die Förderung umfasst mehrjährige Forschungs- und Technologieprojekte zum Zweck eines Kompetenzaufbaus im regionalen Innovations-Ökosystem, um Kapazitäten in bestehenden und neuen Zukunftsfeldern auf- und auszubauen. Themen können umfassen: Electronic Based Systems, intelligente und vernetzte Systeme, IKT, Security, Robotik, Künstliche Intelligenz, e-Health, Active Assisted Living, Smart Materials, Additive Manufacturing. Dabei können auch Inhalte zu Material- und Ressourceneffizienz, Kreislaufwirtschaft, Bioökonomie, Dekarbonisierung und Digitalisierung angesprochen werden. Die Förderung soll Anreiz für zukünftige betriebliche F&E-Projekte schaffen, welche dann im Rahmen etwaig weiterer nationaler Förderungen umgesetzt werden können.
KWF-Produkt "Transfer.F&E.JTF"
Mit »Transfer.EFRE|JTF.F&E« unterstützt der KWF Forschungseinrichtungen sowie Unternehmen aller Größen bei kooperativen Forschungs-, Entwicklungs-, Innovations- und Demovorhaben die einen maßgeblichen Transferaspekt zwischen Wissenschaft und Wirtschaft beinhalten. Das Ziel: Forcierung von energieeffizienten bzw. emissionsarmen/-freien Technologien und Lösungen (Treibhausgasreduktion) Durch angewandte Forschung sollen innovative Technologien und Strategien zur Verbesserung der Energieeffizienz weiterentwickelt werden. Weiters kann eine nächste Generation von emissionsarmen bzw. - freien Technologien und Lösungen (Technologien, Produkte und Prozesse) vorbereitet werden, um Stärken in Zukunftsfeldern zu entwickeln und auszubauen mit Wirkung auf Transformation, CO2- Einsparung, Verbesserung der Ressourcen- und Materialeffizienz, Substitution von fossilen Rohstoffen und Kreislaufwirtschaft. Technologien sollen dabei in Prototypen oder Pilot- und Demonstrationsprojekte überführt werden, um diese neuen klimarelevanten Prozesse und Technologien zu testen und zu evaluieren.
Aktion zur Stärkung der Wirtschaftsstruktur
Förderung von produktiven und innovativen Investitionen von Kleinunternehmen. Ziel der Investitionsförderung ist die Stärkung der wirtschaftlichen Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit der produzierenden Unternehmen in Vorarlberg. Gegenstand der Förderung sind Investitionen, die am Standort Vorarlberg getätigt und wirtschaftlich genutzt werden und zumindest zwei der folgenden Kriterien erfüllen: a) Investitionen im Zusammenhang mit der Einführung neuer Produkteb) Investitionen zur Schaffung zusätzlicher Fertigungskapazitätenc) Investitionen zur Verbesserung des betrieblichen Material- und Produktionsflussesd) Investitionen im Zusammenhang mit neuen Produktionsverfahren Abmelden
Mentoring-Programm für Musikerinnen*
Frist: 16. November
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